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Endfälliges Darlehen

Endfälliges Darlehen

Bei einem endfälligen Darlehen wird das Darlehen erst zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit in voller Höhe zurückgezahlt. Während der Vertragslaufzeit werden für das Darlehen nur die vertraglich vereinbarten Zinsen an den Darlehensgeber gezahlt. Eine direkte Tilgung in das Darlehen erfolgt nicht. Daher wird diese Art des Darlehen auch als tilgungsfreies Darlehen oder als tilgungsausgesetztes Darlehen bezeichnet. Als Ersatz für die Tilgung wird ein weiteres Produkt mit dem Darlehen gekoppelt. Das kann z.B. ein Bausparvertrag, eine Lebensversicherung oder ein Sparplan sein.

Mit diesem weiteren Produkt spart man als Ersatz für die Tilgung bis zum Ende der Vertragslaufzeit einen Betrag an, mit dem man dann das Darlehen ganz oder teilweise zurückzahlt.

Mit dem Bausparvertrag erwirbt man sich auf diese Weise zusätzlich zu dem angesparten Guthaben einen Darlehensanspruch für ein Bauspardarlehen, das ebenfalls zur Rückzahlung der ursprünglichen Darlehens verwendet wird. Der Zins für das Bauspardarlehen wird dabei schon mit dem Abschluss des Bausparvertrages festgelegt. Somit hat man einen gesicherten Zins für die Zeit nach der ersten Vertragslaufzeit. Geeignet ist diese Art des Darlehen für Darlehensnehmer, die eine hohe Sicherheit bezüglich des Zinssatzes anstreben.
Häufig wir die Variante mit dem Bausparen auch als Konstantdarlehen bezeichnet.

Mit der Lebensversicherung oder einem Sparplan spekuliert man darauf, dass die Verzinsung bei diesen Verträgen höher ist, als der vertraglich vereinbarte Zins, den man für das endfällige Darlehen bezahlt. Diese Variante wird häufig als Festdarlehen bezeichnet.