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Annuitätendarlehen

Annuitätendarlehen

Bei einem Annuitätendarlehen ist die monatliche Rate über den vereinbarte Vertragslaufzeit immer gleich. Die Rate setzt sich aus einem Anteil für die Zinsen und aus einem Anteil für die Tilgung des Darlehens zusammen.

Der Anteil für die Zinsen verringert sich dabei jeden Monat, da sich auch die Restschuld jeden Monat verringert und sich die Zinsen nur auf diese verbleibende Restschuld berechnet. Der Anteil der Tilgung hingegen steigt mit jeder monatlichen Zahlung um den gleichen Betrag, um den sich die Zinsen verringern.

Man unterscheidet zwischen der Gesamtlaufzeit des Darlehens und dem Zeitraum, für den man mit dem Darlehensgeber den Zinssatz vertraglich vereinbart.

Ist die Gesamtlaufzeit des Darlehens länger als der Zeitraum, für den man den Zinssatz vereinbart hat, bleibt am Ende dieses Zeitraums eine Restschuld übrig. Über diese Restschuld muss dann in der Regel wieder ein neuer Darlehensvertrag geschlossen werden. Mit dem neuen Darlehensvertrag wird dann auch wieder ein Zinssatz vereinbart, der sich an dem dann aktuellen Zinsniveau richtet.

Hat man den Zinssatz hingegen über die gesamte Laufzeit des Darlehens vereinbart, ist das Darlehen am Ende der Laufzeit vollständig zurückgezahlt und ein neuer Darlehensvertrag mit einem neuen Zinssatz muss nicht mehr vereinbart werden.